Ab dem 29. August gilt die neue Corona-Verordnung für die Jugendarbeit des Landes. Diese regelt die Einschränkungen und Möglichkeiten für die Freizeiten- und Zeltlagerarbeit in Baden-Württemberg. Die neue Verordnung bezieht sich in vielen Punkten auf die allgemeine Verordnung.
- Corona-Landesverordung Baden-Württemberg Kinder-Jugendsozialarbeit (gültig ab 01. Dezember)
- Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg (gültig ab 30. November)
Bei sonstigen Fragen rund um die Verordnungen, Empfehlungen und Vorlagen dürft ihr euch gerne an das Jugendreferat weden.
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